FÖRDERPROGRAMM
KNONAUER AMT UND LIMMATTAL
Begabtenförderung der Musikschulen Dietikon, Knonauer Amt, Limmattal, Oetwil-Geroldswil, Schlieren und Urdorf
Das Förderprogramm Knonauer Amt und Limmattal richtet sich nach dem Leitfaden des
„Förderprogramm Musik Kanton Zürich“.
TERMINE:
Info- Veranstaltung:
11. und 12. März 2025, 18:00 Uhr, Ort: Saal der Musikschule Knonauer Amt,
Obstgartenstrasse 1, 8910 Affoltern a.A. (1.Stock).
Details und Online - Anmeldung zur Infoveranstaltung unter www.mska.ch
Anmeldeschluss für die Aufnahme ins Förderprogramm ab Schuljahr 2025/26:
15. April 2025.
Anmeldung unter: Förderprogramm
Eignungsprüfung: 24. Mai 2025
Ziel des Förderprogramms:
Überdurchschnittlich musikalisch talentierte und besonders engagierte Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig erkannt und gemäss ihren individuellen Anlagen und Interessen gezielt gefördert werden. So erhalten sie die Möglichkeit, sich vertieft ihrem Instrument oder dem Gebrauch ihrer Stimme zu widmen. Zusätzlich zum erweiterten Einzelunterricht erhalten sie Zugang zu vertieftem Wissen der musikalischen Theorie und Praxis und musizieren in typischen Formationen der von ihnen bevorzugten Musikrichtungen.
Der Instrumentalunterricht findet so lange wie möglich und sinnvoll an der bisherigen Musikschule statt.
Voraussetzung:
Für die Aufnahme ist das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich.
Aufgrund dieser wird das Eintrittsniveau festgelegt. Allfällige Wünsche der Schülerin oder des Schülers werden bei der Festlegung mitberücksichtigt. Kosten: Die Eltern bezahlen auf allen Niveaus das ortsübliche Schulgeld der Musikschule ihrer Wohngemeinde für eine wöchentliche 50-Minuten-Lektion Einzelunterricht.
Zulassung und Anmeldung zur Eignungsprüfung:
Am Förderprogramm Interessierte melden sich nach Rücksprache mit ihrer Musiklehrperson bei der örtlichen Musikschulleitung zum Beratungsgespräch an. Bestätigt sich der Teilnahmewunsch, kommt es zur Anmeldung. Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagenbeizulegen:
- Motivationsschreiben der Kandidatin oder des Kandidaten
- Kurzbiographie mit wichtigen Stationen bezüglich Schule und Musik
- Empfehlungsschreiben der Musiklehrperson mit zusätzlichem Bericht über die bisherige technische und musikalische Entwicklung der Kandidatin oder des Kandidaten.
Eignungsprüfung:
- Die Eignungsprüfung zur Aufnahme ins Förderprogramm findet jährlich im Mai/Juni statt
- Vorspiel von zwei Werken verschiedener Stilrichtungen und einer Etüde.
- Ein Werk darf im Ensemble vorgetragen werden.
- Die Vorspieldauer wird vom Beurteilungsgremium auf zehn Minuten beschränkt.
- Dem Vorspiel folgt ein Gespräch mit dem Beurteilungsgremium.
- Das Beurteilungsgremium entscheidet per Mehrheitsbeschluss über die Aufnahme
- Die Schülerin/der Schüler erhält unmittelbar nach der Eignungsprüfung ein mündliches Feedback.
- Der Entscheid wird im Laufe der kommenden Tage schriftlich mitgeteilt.Gegen diesen Entscheid kann innert zehn Tagen nach Erhalt der schriftlichen BestätigungEinsprache bei der Schulpflege gemacht werden
Einteilung der Niveaus:
Stufe | Alter | Instrumentalunterricht /Woche | Minimalanforderung |
Niveau 1: | ca. 8-11 Jahre | 50 Min. plus 10 Min. | Niveau Stufentest 2-3 |
Niveau 2: | ca. 11-14 Jahre | 50 Min. plus 10-20 Min. | Niveau Stufentest 3-5 |
Niveau 3: | ca. 14-17 Jahre | 50 Min. plus 20-30 Min. | Niveau Stufentest 5-7 |
Weitere mögliche Inhalte im Förderprogramm (zusätzlich zum verlängerten Einzelunterricht):
- Den Möglichkeiten entsprechende Mitwirkung in einer typischen Formation (Orchester, Chor,Ensemble, Band) der gewählten Musikrichtung
- Besuch von Kursen zur Musiktheorie und -praxis, Teilnahme an Workshops, Kursen oder Projekten
- Konzertbesuche (teilweise kostenpflichtig)
- Mehrere Auftritte pro Jahr vor unterschiedlichem Publikum
- Teilnahme an Wettbewerben und/oder dem Stufentest
- Betreuung durch Mentor/Mentorin, welche nach Absprache mit der Musiklehrperson mit dem Talent einen Förderplan ausarbeitet und die Aktivitäten entsprechend plant und laufend aktualisiert
Finanzielle Unterstützung des Bundes:
Wer die Eignungsprüfung bestanden hat, wird für die Dauer eines Schuljahres gemäss Verordnung desBundes als Talent anerkannt. Soweit die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel reichen, erhaltenanerkannte Talente eine jährliche finanzielle Unterstützung. Ein garantierter Anspruch besteht nicht. Die Verteilung erfolgt nach den Priorisierungsregeln des „Förderprogramm Musik Kanton Zürich“.
Vorgesehene Unterstützung pro Schuljahr (Bund):
Niveau 1: | CHF 1'000 |
Niveau 2: | CHF 1'500 |
Niveau 3: | CHF 2'000 |
Jährliches obligatorisches Vorspiel zum weiteren Verbleib im Förderprogramm:
Die anerkannten Talente des regionalen Förderprogramms müssen sich jährlich im Rahmen einesöffentlichen Konzertes im Mai/Juni für den Verbleib im Förderprogramm qualifizieren. Das Aufgebot dazuerhalten sie von der Musikschule Knonauer Amt, welche das Förderprogramm durchführt. Der Ablaufentspricht der Eignungsprüfung, die Kriterien können variieren.
Beurteilungsgremium des Förderprogramms Knonauer Amt und Limmattal:
Das Beurteilungsgremium entscheidet über die Aufnahme oder den Verbleib im Förderprogramm und setztsich aus folgenden Personen zusammen:
- Franziska Geyer, Schulleiterin, Musikschule Limmattal
- Daniela Jordi-Körte, Musikalisch-Pädagogische Schulleiterin, Musikschule Dietikon
- Helga Schnurrenberger, Bereichsleiterin, Musikschule Knonauer Amt
- Eine Musiklehrperson des betreffenden Musikfachs